Unterschiedliche Arbeitsmodelle
Sie wissen, Sie wollen wieder arbeiten. Die Frage ist, wie viel Zeit Sie in Ihrer gegenwärtigen Lebenssituation realistisch für eine neue Tätigkeit zur Verfügung haben.
Aushandlungsmanagement
Auch Ihre Energiereserven sind nicht unerschöpflich! Planen Sie deshalb von vorne herein Zeiträume zum „Auftanken“ für sich selbst ein. Und scheuen Sie sich nicht, tatkräftige Unterstützung von Seiten Ihrer Familie einzufordern: Durch ein Aushandlungsmanagement kann festgelegt werden, welche Aufgaben durch einen Partner, eine Partnerin übernommen werden. So wird die notwendige Entlastung geschaffen, die Sie benötigen, um Ihren Wiedereinstieg auf längere Sicht zu bewältigen.
Sollte in Ihrer gegenwärtigen Lebenssituation ein Wiedereinstieg in Vollzeit (noch) nicht in Frage kommen, bieten sich unter anderem folgende alternative Beschäftigungsmodelle an:

Flexiblere Arbeitswelt
Folgende Modelle sind üblich:
- Das klassische Teilzeitmodell reduziert die tägliche Arbeitszeit.
- Das variable Teilzeitmodell verteilt die wöchentliche Arbeitszeit auf zwei bis fünf Tage. Dabei kann die tägliche, wöchentliche oder monatliche Stundenzahl variieren.
- Bei der abgestuften Teilzeit wird die Stundenzahl nach und nach aufgestockt – eine besonders sanfte und daher empfehlenswerte Art des Wiedereinstiegs.
- Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitenden können nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit zeitlich befristet ihre Arbeitszeit reduzieren (Brückenteilzeit).
Je nachdem, ob Sie sich für eine Teilzeitstelle mit oder ohne Kernarbeitszeit entscheiden, variiert Ihre Freiheit und Selbstbestimmung in Sachen Arbeitszeit. Bei Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit muss lediglich das jeweils pro Woche, Monat oder Jahr festgelegte Arbeitsziel erreicht werden. Arbeitsbeginn, -dauer und -ende bestimmen Sie als Arbeitnehmende selbst. Mit der Kernarbeitszeit wird Ihre tägliche Arbeit hingegen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens festgelegt.
Bei diesem Arbeitsverhältnis teilen sich zwei oder mehrere Beschäftigte eigenverantwortlich einen Arbeitsplatz. Mitarbeitende in Teilzeit können so also auch durchaus Vollzeitprojekte übernehmen. Entscheidend sind hierbei kommunikative Kompetenz sowie absolute Zuverlässigkeit.
Bei dem Arbeitsmodell Homeoffice befindet sich der Arbeitsplatz zu Hause. Hierzu sollte ein ruhiger Arbeitsplatz, störungsfreie Zeiträume sowie die Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon gewährleistet sein.
Im Rahmen der (alternierenden) Telearbeit kann die Berufstätigkeit entweder ganz oder zeitweise außerhalb des Unternehmens erfolgen. Internetzugang und Telefon verbinden auch hier den heimischen Arbeitsplatz mit dem Betrieb. Die Arbeitszeiten werden individuell vereinbart.
Mobiles Arbeiten zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmende weder räumlich an das Unternehmen noch an einen Arbeitsplatz zu Hause gebunden sind. Durch eine Internetverbindung kann man die Tätigkeit zeit- und ortsunabhängig gestalten.
Viele Wiedereinsteigende wünschen sich einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis – ein Minijob - ist an den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn gebunden. Mini- und Midijobs unterscheiden sich hinsichtlich der Verdienstgrenzen und damit auch der sozialversicherungspflichtigen Vorschriften.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Minijob finden Sie hier
Als Zeitarbeit bezeichnet man ein Arbeitsverhältnis zwischen einer beschäftigten Person, einem Unternehmen und einen Personaldienstleister. Zeitarbeit ist regulären Beschäftigungsverhältnissen gleichgestellt und kann als Einstieg in die Arbeitswelt dienen.
Überlegen Sie sich im Vorfeld, über welche zeitlichen Ressourcen Sie verfügen und welches Arbeitszeitmodell für Sie in Frage kommt. Über Ihre Vorstellungen können Sie dann frühzeitig mit Ihrem potentiellen Arbeitgebenden ins Gespräch kommen.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG § 7a) bietet seit 2020 allen Interessierten die Möglichkeit eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Ausbildungsbetrieb, Auszubildende (m/w/d) und zuständige Kammer einigen sich dabei auf eine reduzierte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit und halten dies im Ausbildungsvertrag fest. Die Verkürzung ist bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit möglich. Im Ausgleich dazu verlängert sich im Regelfall im selben Verhältnis die Ausbildungsdauer. Eine Verlängerung bis zum eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit ist möglich. Die Schulpflicht in der Berufsschule ist dabei nicht von der Verkürzung betroffen und erfolgt wie bei einer Vollzeitausbildung. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann ggf. die Agentur für Arbeit während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss unterstützen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Kindergeld kann während der Ausbildung von volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs weiter bezogen werden.
Das Angebot TEP ist ein Förderprogramm vom Land NRW und richtet sich an Personen mit Familienaufgaben (Erziehung/Pflege), die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben.
Das bietet TEP:
- Unterstützung bei der Suche nach einer Teilzeitberufsausbildung
- Hilfestellung, um Ausbildung und Familienaufgaben zu vereinbaren
- Individuelles Coaching und berufliche Vorbereitung
- Begleitung während der ersten Monate in der Ausbildung